Hausordnung

HAUSORDNUNG (Stand: März 2021)

An unserer Schule lehren und lernen mehrere hundert Menschen.

Damit sich diese Menschen, zu denen auch du gehörst, wohlfühlen und gleichzeitig erfolgreich arbeiten können, benötigen wir Regeln, die von allen anerkannt und eingehalten werden.

Schulbeginn und Schulende

  • Es ist außerordentlich wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterricht erscheinen.
  • Folgende Zeitfenster am Beginn des Schultages sind entscheidend:
  • 50 – 8.00 Uhr Einlass
  • 00 – 8.10 Schule verschlossen, Erfassung der Verspäteten
  • 10 – 8.15 Uhr Einlass der Verspäteten
  • 15 – 8.55 Uhr Schule verschlossen, ungestörte 1. Stunde
  • 55 Uhr Öffnung der Schule für den restlichen Tag
  • Bei Temperaturen unter 0 °C wird für Verspätete der Vorraum (Treppe) geöffnet.
  • Nach Unterrichtsende verlässt jede Schülerin / jeder Schüler das Gelände und den Bereich vor der Schule (von der Turnhalle bis zum Parkplatz).
  • Der Aufenthalt im Freizeitbereich nach Schulschluss ist ebenfalls erlaubt.

Pausenregelung

  • Die Klassentüren werden verschlossen
  • In den großen Pausen und der Mittagspause ist der Aufenthalt in der Mensa und auf dem Hof vorgesehen. Nur über den Aufgang A können während der Pause die Toilette und die Mensa aufgesucht werden.
  • Im Flur, im Foyer vor dem Lehrerzimmer und im Sekretariat ist der Aufenthalt während der Pausen verboten.
  • Die Schulstation und der Freizeitbereich sind während der Pausen wie abgestimmt geöffnet.
  • Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen werden.
  • In den Pausen / Freistunden dürfen Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs mit einem gültigen Pausen-Ausweis das Schulhaus verlassen.
  • Die Hofpausen enden ohne Klingeln nach 30 Minuten.

Toilettenregelung

  • Die Toiletten sind während des gesamten Schultages geöffnet.

Handy- / Gerätenutzung

  • Die Benutzung von Mobiltelefonen, Kopfhörern und Musikgeräten ist im Schulhaus nicht erlaubt. Alle Geräte müssen beim Hereinkommen in die Schule ausgeschaltet werden. Kopfhörer dürfen im Schulhaus nicht getragen werden.
  • Auf dem Hof und beim Waldlauf dürfen diese unter Verwendung der Kopfhörer benutzt werden.
  • Bei Verstoß werden die Geräte eingezogen und die Rückgabe erfolgt nur über die Erziehungsberechtigten.
  • In den Räumen der Schulsozialarbeit und des Freizeitbereichs darf das Handy wie vereinbart genutzt werden. Maßgeblich ist hier die Entscheidung der Betreuenden.
  • Über die Verwendung im Unterricht und auf dem Weg zu Veranstaltungen entscheidet die Lehrkraft.
  • Fotos und Videos von Mitschüler*innen dürfen per Smartphone ohne deren Zustimmung nicht gemacht werden. Ausgenommen sind durch die Schule öffentlich genutzte Bilder gem. Zustimmung auf dem Aufnahmebogen.

Verhalten im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Alle Schüler/innen verhalten sich innerhalb und außerhalb des Gebäudes so leise, dass niemand gestört wird.
  • Rechtzeitig vor jeder Stunde sind alle benötigten Unterrichtsmaterialien auf dem Tisch bereit zu legen.
  • Vor dem Verlassen des Klassenraumes nach der letzten Stunde stellt jeder seinen Stuhl hoch. In den Fachräumen müssen generell am Ende jeder Unterrichtsstunde die Stühle hochgestellt werden.
  • Das Essen, Trinken und Kaugummikauen im Unterricht ist grundsätzlich verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.

Sonstige Regelungen

  • Schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude und das Schulgelände nur nach Anmeldung bei der Schulleitung betreten. Besucherkärtchen müssen offen sichtbar getragen werden.
  • Wir sind eine rauchfreie Schule. Auf dem gesamten Schulgelände und unmittelbar vor der Schule gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Das Mitbringen und Tragen jeglicher Waffen und Nachbildungen, Messer und Nachbildungen, Feuerwerkskörper und Anzündhilfen ist für Schüler*innen verboten.
  • Das Mitbringen, Konsumieren und Verkaufen jeglicher Drogen (inkl. Tabak, Shisha, E-Zigaretten und Alkohol) ist für Schüler*innen verboten.
  • Das Mitbringen, Konsumieren und Verkaufen von Energiedrinks ist verboten.
  • Das Mitbringen und Benutzen von E-Scootern ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Das missbräuchliche Ausläsen des Feueralarms stellt eine Straftat dar. Der Schaden muss bezahlt werden. Eine Anzeige wird gestellt. Der / die Auslösende muss mit Konsequenzen gem. § 63 Schulgesetz rechnen.
  • Im eigenen Interesse sollten nur die Gegenstände und Kleidungsstücke in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterricht oder die Durchführung schulischer Veranstaltungen erforderlich sind. Das Land Berlin leistet für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände und Kleidungsstücke keinen Schadenersatz.
  • In der Gustav-Langenscheidt-Schule und auf dem gesamten Schulgelände dürfen Kleidung, Statements, Aufkleber, Enbleme und Symbole, die Kennzeichen enthalten von Gruppen, die zu strafbaren Handlungen und Diskriminierungen bereit sind, nicht getragen werden.
  • Das Abstellen und Wegwerfen von Müll und defekten Gegenständen ist nur in den Mülleimern oder im Keller am angegebenen Sammelplatz erlaubt.

verabschiedet durch die Schulkonferenz am 24.3.2021

für die Schulkonferenz:                                                                                                                                                          S. Kozelnik – Schulleiterin