WPU Spanisch

Spanisch kann im Wahlpflichtunterricht gewählt werden. Da die zweite Fremdsprache nicht leistungsdifferenziert unterrichtet wird, ist die Eignung durch mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Englisch und Deutsch auf dem Zeugnis des ersten Halbjahres der sechsten Klasse nachzuweisen.