Liebe Eltern,
Regelungen zur Durchführung des Unterrichts bei extremen Wetterlagen finden sich in § 14 AV Schulbesuchspflicht(siehe https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/artikel.1416174.php#headline_1_106).
Für morgen, Freitag (9.1.2026), warnt der Deutsche Wetterdienst ab dem Vormittag vor starken Schneefällen und Blitzeis.
Schulleitungen entscheiden eigenverantwortlich über erforderliche und sinnvolle organisatorische Maßnahmen. Aus Sicht der regionalen Schulaufsicht wird empfohlen, den regulären Schulbetrieb grundsätzlich aufrechtzuerhalten, sofern dies unter den gegebenen Bedingungen verantwortbar möglich ist. Es ist auf jeden Fall gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg antreten können, verlässlich betreut werden.
Abweichungen vom regulären Stundenplan werden wir ggf. wie immer über WebUntis kommunizieren. Bitte schauen Sie dort im Vertretungsplan nach.
Wenn Sie Sorgen haben, dass Ihr Kind den Schulweg nicht unbeschadet bewerkstelligt, werden wir am morgigen Tag aber selbstverständlich einen situationsangemessenen und wohlwollenden Umgang mit Fehlzeiten haben. Voraussetzung ist, dass die Schule zwischen 7 und 7.30 Uhr über das Fernbleiben informiert wird.
Bleiben Sie gesund!
S.Kozelnik – Schulleiterin